Heilpädagogisches Zentrum Hagendorn
Referenten:
Sara Galle, Annette Lichtenauer, Gabriela Antener Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
Martin Boltshauser, Rechtsanwalt, Leiter Rechtsdienst Procap
Eine Beistandschaft wird in einem behördlichen Verfahren durch die KESB errichtet. Die Gestaltung der Kommunikation
ist zentral: Sie kann die Mitwirkung der Betroffenen fördern oder hindern. Das gilt besonders für Menschen mit Behinderung. Im Vortrag werden die Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt «Behörden
in der Kommunikation mit Menschen mit Behinderung» vorgestellt. Das Forschungs-team untersuchte die Partizipationsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung in Erwachsenenschutz-Verfahren von
1970 bis 2021.
Wenn Jugendliche die Volljährigkeit mit 18 erreichen, muss immer geprüft werden, ob eine Beistandschaft notwendig ist oder Sinn macht. Sollen die Eltern die Beistandschaft
übernehmen oder ist eine Berufsbeistandschaft besser? Muss Rechenschaft abgelegt werden? Welche Ausgaben
dürfen getätigt werden? Wie lange soll man Beistand bleiben? Diese und andere Fragen werden im Referat praxisorientiert behandelt. Es besteht Gelegenheit, Fragen
zu stellen.
Nach dem Vortrag ist Zeit für Fragen und
Diskussion.
Der Vortrag ist kostenlos.